Ablauf


Im Erstvorstellungstermin sprechen wir Ihnen eine Empfehlung für die nächsten Schritte aus.

Haben Sie sich gemeinsam mit uns darauf verständigt, dass eine weitere Abklärung in unserer Praxis stattfinden soll, stellt die Krankenkasse zunächst ein gewisses Stundenkontingent zur Verfügung. In diesen sogenannten „Psychotherapeutischen Sprechstunden“ bzw. der "Probatorik" werden zunächst die Behandlungsnotwendigkeit geklärt und diagnostische Verfahren durchgeführt. Es erfolgt zudem deren Auswertung und eine erste Beratung.

Diagnostische Termine, insbesondere die der Leistungs- und Entwicklungsdiagnostik, und solche, die der Abklärung einer Konzentrationsstörung oder weiterführenden Fragestellung wie etwa der von Autismus-Spektrum-Störungen dienen, erfolgen zwingend aus fachlichen Gründen am Vormittag.

Sollte sich nach diesem Prozess herausstellen, dass eine Psychotherapie sinnvoll ist und in unserer Praxis durchgeführt werden soll, folgt die Antragstellung einer Psychotherapie bei der Krankenkasse.