Kostenübernahme


Kostenübernahme bei gesetzlich krankenversicherten Patient:innen

Die psychotherapeutische Behandlung von gesetzlich Versicherten wird grundsätzlich von deren Krankenkasse übernommen und ist für die Patienten unter Vorlage der Krankenkassenkarte kostenfrei.

Kostenübernahme bei privat- und beihilfeversicherten Patient:innen

Bei Privat- bzw. Beihilfe-Versicherten müssen die Konditionen bei der jeweiligen Versicherung bzw. Beihilfe erfragt werden. Häufig ist die Struktur und die Antragstellung mit der gesetzlich Versicherter vergleichbar.

Als kassenärztlich arbeitende Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen stehen die Behandlungskapazitäten unserer Praxis vorwiegend gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Privatversicherte Patienten müssen daher für eine Psychotherapie in der Regel mit langen Wartezeiten rechnen. 

Eine diagnostische Abklärung ist jedoch auch für privat- bzw. beihilfeversicherte Patient:innen meist schnell und unkompliziert in den Vormittagsstunden möglich.