Therapieangebote
Spezialisierte Angebote
Aufgrund unserer beruflichen Erfahrungen bieten wir neben der bereits beschriebenen Diagnostik und Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen noch weitere spezifische Angebote an.
Dabei orientieren wir uns an den aktuellen Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung der "Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften" (AWMF, S2K bzw. S3).
Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Überweisung durch einen Kinder-, Allgemein- oder Facharzt ist nicht notwendig.
Entwicklungs- und Leistungsdiagnostik
Wir bieten eine fachliche Abklärung zum Entwicklungsstand von Kindern für Familien, die sich um die allgemeine Entwicklung oder bestimmte Teilbereiche, also die sprachliche, motorische, kognitive oder sozial-emotionale Entwicklung ihres Kindes sorgen.
Dabei sieht die Empfehlung der jeweiligen medizinischen Fachgesellschaften sowohl von Kindern nach Früh- bzw. Risikogeburt, als auch bei schwerwiegenden Erkrankungen etwa des Herzens oder der Niere die entwicklungspsychologische Nachsorge in regelmäßigen Abschnitten vor: Zum zweiten, dritten und fünften Geburtstag bzw. auch darüber hinaus.
Ziel der Diagnostik bzw. Nachsorge ist es, Auffälligkeiten möglichst früh zu erkennen und ggf. rechtzeitig geeignete Fördermaßnahmen einzuleiten.
Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Überweisung durch einen Kinderarzt ist nicht notwendig.
Sprache
Die Diagnostik und Behandlungseinleitung bei Sprachentwicklungsauffälligkeiten sowohl von gesunden als auch von beeinträchtigten Kindern ist uns ein wichtiges Anliegen.
Aktuelle Studien zeigen, dass Kinder mit sprachlichen Schwierigkeiten sich häufiger schwerer selbst beruhigen können, über weniger Problemlösestrategien verfügen und bis ins Jugendalter hinein weniger Kontakt zu Gleichaltrigen haben. Wahrscheinlich entstehen häufiger Missverständnisse und Konflikte innerhalb und auch außerhalb der Familie. - Sprache als Kontaktmöglichkeit mit anderen ist erschwert. - Auch dann, wenn im Entwicklungsverlauf sprachliche Fähigkeiten scheinbar aufgeholt werden, zeigt die gezielte Überprüfung oft Auffälligkeiten im Vergleich zu Gleichaltrigen (Hrsg. Sachse, Steffi; Bockmann, Ann-Katrin; Buschmann, Anke (2020): Sprachentwicklung. Entwicklung – Diagnostik – Förderung im Kleinkind- und Vorschulalter. Springer. Berlin.)
Nicht nur für gesunde Kinder, sondern auch für solche mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen ist der Aufbau von sprachlichen Fähigkeiten von enormer Bedeutung, um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und Entwicklungschancen zu erhöhen.
Daher bieten wir auch eine spezifische Abklärung für Familien, die sich um die sprachliche Entwicklung ihres Kindes oder dessen Schriftspracherwerb sorgen.
Die Kosten werden von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Überweisung durch einen Kinderarzt ist nicht notwendig.
Zudem bieten wir zur Unterstützung der Eltern-Kind-Interaktion bei Verzögerungen der sprachlichen oder der allgemeinen bzw. globalen Entwicklung, bei Kindern mit Autismus-Spektrum-Störungen oder Regulationsstörungen von Kindern Elterntrainings an.
Sie erwerben neues Wissen und Kompetenzen, um die Kommunikations- und Sprechfreude ihres Kindes zu erhöhen und bewusster Situationen im Alltag zur spezifischen Förderung zu nutzen.
Autismus-Spektrum-Störung
In den letzten Jahren steigt die Zahl von Menschen mit diagnostizierter Autismus-Spektrum-Störung international an. Die damit einhergehende Sensibilisierung von Eltern, Pädagogen und Ärzten führt dazu, dass immer häufiger und auch früher der Verdacht auf eine Autismus-Spektrum-Störung im Raum steht.
Aufgrund langjähriger Erfahrung im psychologischen Dienst des Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) Chemnitz, u.a. mit dem Schwerpunkt Autismus, zählt die Diagnostik von Autismus-Spektrum-Störungen zu unserer Expertise.
Zur Qualitätssicherung befinden wir uns zudem als Therapeutinnenteam in der mehrjährigen Ausbildung zur „Autismustherapeutin in Autismusspezifischer Verhaltenstherapie“ der dgvt/IFA, die nicht nur eine intensive Fortbildung beinhaltet, sondern auch eine kontinuierliche Supervision.
Unser Diagnostik- bzw. Behandlungsangebot richtet sich an Kinder (ab 2 Jahren), Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr mit Verdacht auf eine Autismus-Spektrum-Störung.
Die Diagnosevergabe einer Autismus-Spektrum-Störung benötigt immer das Vorliegen einer Vielzahl typischer Verhaltensmerkmale. Die aktuell gültigen Diagnosekriterien nach der Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (ICD-10 bzw. ICD-11) sind hierfür verbindlich, ebenso orientieren wir uns an der interdisziplinären S3-Leitlinie zur Diagnostik von Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter (2/2016).
Zu einer fachlichen und zuverlässigen Diagnostik einer Autismus-Spektrum-Störung gehört laut aktuell wissenschaftlichem Standard eine gezielte, entwicklungs- und symptomorientierte Befragung der Eltern sowie eine strukturierte und standardisierte Beobachtung bzw. Befragung der Betroffenen.
Neben universellen Diagnostikverfahren, zu denen Leistungstestungen und Screening-Fragebögen zählen, gelten als Goldstandard gemäß genannter Leitlinie die eigens zur Erhebung und Verlaufsdiagnostik von Autismus-Spektrum-Störungen entwickelten Verfahren, die auch wir in unserer Praxis nutzen: Die diagnostische Beobachtungsskala für Autistische Störungen (ADOS II), der Fragebogen zur sozialen Kommunikation (FSK), das Diagnostische Interview für Autismus – Revidiert (ADI-R).
Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Überweisung durch einen Kinder-, Allgemein- oder Facharzt bzw. Psychiater ist nicht notwendig.
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Gerne beantworten wir Ihre Fragen während unserer telefonsichen Sprechzeit — donnerstags von 9:30 bis 11:30 Uhr — unter 0 371 64 63 34 - 87.
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